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Was ist das Privacy Shield und warum wurde es für ungültig erklärt?

Das Privacy Shield ist ein Abkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und den Vereinigten Staaten von Amerika (USA), das 2016 als Nachfolger des Safe-Harbor-Abkommens eingeführt wurde. Das Ziel des Abkommens ist es, es US-amerikanischen Unternehmen zu ermöglichen, personenbezogene Daten von EU-Bürgern zu sammeln und zu verarbeiten, während sie gleichzeitig bestimmte Datenschutzbestimmungen einhalten.

Das Privacy Shield verpflichtet US-amerikanische Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern sammeln und verarbeiten, dazu, die Datenschutzbestimmungen der EU einzuhalten. Dazu gehören unter anderem die Grundsätze der Zweckbindung, der Datenminimierung und der Transparenz. US-amerikanische Unternehmen müssen sich auch verpflichten, EU-Bürgern bestimmte Rechte einzuräumen, wie zum Beispiel das Recht auf Zugang, Berichtigung und Löschung ihrer Daten.

Das Privacy Shield wurde jedoch im Juli 2020 vom EuGH (Urt. v. 16.07.2020, Az. C 311/18 – „Schrems II“) für ungültig erklärt (Schrems II), da die USA nicht ausreichende Datenschutzstandards bieten und das Abkommen daher nicht ausreichend war, um die Rechte der EU-Bürger zu schützen. Seitdem ist es nicht mehr zulässig, personenbezogene Daten von EU-Bürgern auf der Grundlage des Privacy Shields in die USA zu übertragen.

Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern in die USA übertragen müssen, müssen nun alternative rechtliche Mechanismen verwenden, wie zum Beispiel Standardvertragsklauseln oder Binding Corporate Rules. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die EU-Datenschutzgesetze einhalten, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), um sicherzustellen, dass die Übertragung von personenbezogenen Daten rechtlich zulässig ist.

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